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OPS 2026 · Kapitel 5

5-870.70 Partielle (brusterhaltende) Exzision der Mamma und Destruktion von Mammagewebe: Exzision durch Vakuumbiopsie (Rotationsmesser): Ohne Clip-Markierung der Biopsieregion

Prozedurenschlüssel 5-870.70 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar
  • Seitenangabe erforderlich

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-870.70.

5-870.7 Partielle (brusterhaltende) Exzision der Mamma und Destruktion von Mammagewebe: Exzision durch Vakuumbiopsie (Rotationsmesser)

Inklusive

  • Steuerung durch bildgebende Verfahren

Hinweis

  • Das bildgebende Verfahren ist gesondert zu kodieren (Kap. 3)

5-870 Partielle (brusterhaltende) Exzision der Mamma und Destruktion von Mammagewebe

Inklusive

  • Nach Markierung und Farbgalaktographie

Hinweis

  • Eine Lymphadenektomie ist gesondert zu kodieren (5-40)

  • Eine Mastopexie ist ein formverändernder Eingriff an der Brust im Sinne einer Straffung mit Resektion von Haut und mit (Re-)Zentrierung des Mamillen-Areola-Komplexes

  • Eine tumoradaptierte Reduktionsplastik ist ein formverändernder Eingriff an der Brust im Sinne einer Mastopexie mit Verkleinerung der Brust sowie zusätzlicher Resektion von gesundem Brustgewebe

  • Die präoperative Markierung von Gewebe ist zusätzlich zu kodieren (5-98n ff.)

5-87 Exzision und Resektion der Mamma

Exklusive

  • Delay-Operation vor autogener Brustrekonstruktion (5-399.f)

5-87...5-88 Operationen an der Mamma

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)