5-773.4 Arthroplastik am Kiefergelenk: Diskoplastik
Prozedurenschlüssel 5-773.4 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-773.4 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 7 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-773.40 Arthroplastik am Kiefergelenk: Diskoplastik: Ohne Rekonstruktion endständig
- 5-773.41 Arthroplastik am Kiefergelenk: Diskoplastik: Mit Rekonstruktion n.n.bez. endständig
- 5-773.42 Arthroplastik am Kiefergelenk: Diskoplastik: Mit Rekonstruktion durch Knochen endständig
- 5-773.43 Arthroplastik am Kiefergelenk: Diskoplastik: Mit Rekonstruktion durch Weichteilersatz endständig
- 5-773.44 Arthroplastik am Kiefergelenk: Diskoplastik: Mit Rekonstruktion durch Muskeltransplantat endständig
- 5-773.45 Arthroplastik am Kiefergelenk: Diskoplastik: Mit Rekonstruktion durch alloplastisches Material endständig
- 5-773.4x Arthroplastik am Kiefergelenk: Diskoplastik: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-773.4.
5-773 Arthroplastik am Kiefergelenk
Inklusive
Osteosynthese
Exklusive
Kondylotomie (5-775.0)
Hinweis
Die Entnahme eines Transplantates ist gesondert zu kodieren (5-783 ff.)
Eine Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren (5-77b ff.)
5-77 Andere Operationen an Gesichtsschädelknochen
Hinweis
Die Entnahme eines Transplantates zur mikrovaskulären Anastomosierung ist gesondert zu kodieren (5-858 ff.)
5-76...5-77 Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)