5-758 Rekonstruktion weiblicher Genitalorgane nach Ruptur, post partum [Dammriss]
Prozedurenschlüssel 5-758 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-758 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 11 untergeordneten Codes.
Hinweis
Untergeordnete Codes
- 5-758.0 Rekonstruktion weiblicher Genitalorgane nach Ruptur, post partum [Dammriss]: Cervix uteri endständig
- 5-758.1 Rekonstruktion weiblicher Genitalorgane nach Ruptur, post partum [Dammriss]: Uterus endständig
- 5-758.2 Rekonstruktion weiblicher Genitalorgane nach Ruptur, post partum [Dammriss]: Vagina endständig
- 5-758.3 Rekonstruktion weiblicher Genitalorgane nach Ruptur, post partum [Dammriss]: Naht an der Haut von Perineum und Vulva endständig
- 5-758.4 Rekonstruktion weiblicher Genitalorgane nach Ruptur, post partum [Dammriss]: Naht an Haut und Muskulatur von Perineum und Vulva endständig
- 5-758.5 Rekonstruktion weiblicher Genitalorgane nach Ruptur, post partum [Dammriss]: Naht an Haut und Muskulatur von Perineum und Vulva und Naht des Sphincter ani endständig
- 5-758.6 Rekonstruktion weiblicher Genitalorgane nach Ruptur, post partum [Dammriss]: Naht an Haut und Muskulatur von Perineum und Vulva, Naht des Sphincter ani und Naht am Rektum endständig
- 5-758.7 Rekonstruktion weiblicher Genitalorgane nach Ruptur, post partum [Dammriss]: Rekonstruktion von Blase und Urethra endständig
- 5-758.8 Rekonstruktion weiblicher Genitalorgane nach Ruptur, post partum [Dammriss]: Rekonstruktion von Rektum und Sphincter ani endständig
- 5-758.x Rekonstruktion weiblicher Genitalorgane nach Ruptur, post partum [Dammriss]: Sonstige endständig
- 5-758.y Rekonstruktion weiblicher Genitalorgane nach Ruptur, post partum [Dammriss]: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-758.
5-72...5-75 Geburtshilfliche Operationen
Exklusive
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)