5-651.a Lokale Exzision und Destruktion von Ovarialgewebe: Keilexzision des Ovars
Prozedurenschlüssel 5-651.a aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-651.a ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 7 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-651.a0 Lokale Exzision und Destruktion von Ovarialgewebe: Keilexzision des Ovars: Offen chirurgisch (abdominal) endständig
- 5-651.a1 Lokale Exzision und Destruktion von Ovarialgewebe: Keilexzision des Ovars: Vaginal, laparoskopisch assistiert endständig
- 5-651.a2 Lokale Exzision und Destruktion von Ovarialgewebe: Keilexzision des Ovars: Endoskopisch (laparoskopisch) endständig
- 5-651.a3 Lokale Exzision und Destruktion von Ovarialgewebe: Keilexzision des Ovars: Umsteigen endoskopisch - offen chirurgisch endständig
- 5-651.a4 Lokale Exzision und Destruktion von Ovarialgewebe: Keilexzision des Ovars: Umsteigen vaginal - offen chirurgisch endständig
- 5-651.a5 Lokale Exzision und Destruktion von Ovarialgewebe: Keilexzision des Ovars: Vaginal endständig
- 5-651.ax Lokale Exzision und Destruktion von Ovarialgewebe: Keilexzision des Ovars: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-651.a.
5-651 Lokale Exzision und Destruktion von Ovarialgewebe
Hinweis
Der Zugang ist in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-650 zu kodieren
5-65...5-71 Operationen an den weiblichen Genitalorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren (5-933 ff.)