5-589 Andere Operationen an Urethra und periurethralem Gewebe
Prozedurenschlüssel 5-589 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-589 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 7 untergeordneten Codes.
Exklusive
Untergeordnete Codes
- 5-589.0 Andere Operationen an Urethra und periurethralem Gewebe: Einlegen eines Stents endständig
- 5-589.1 Andere Operationen an Urethra und periurethralem Gewebe: Entfernung eines Stents endständig
- 5-589.2 Andere Operationen an Urethra und periurethralem Gewebe: Inzision von periurethralem Gewebe endständig
- 5-589.3 Andere Operationen an Urethra und periurethralem Gewebe: Exzision von periurethralem Gewebe endständig
- 5-589.4 Andere Operationen an Urethra und periurethralem Gewebe: Adhäsiolyse endständig
- 5-589.x Andere Operationen an Urethra und periurethralem Gewebe: Sonstige endständig
- 5-589.y Andere Operationen an Urethra und periurethralem Gewebe: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-589.
5-58 Operationen an der Urethra
Exklusive
Harninkontinenz-Operationen (5-592 bis 5-598 ff.5-599.0 ff.)
5-55...5-59 Operationen an den Harnorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Durchführung einer Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung fluoreszenzgestützter Resektionsverfahren ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-989)