5-554.9x Nephrektomie: Nephrektomie zur Transplantation, postmortal: Sonstige
Prozedurenschlüssel 5-554.9x aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Endständig, kodierbar
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-554.9x.
5-554.9 Nephrektomie: Nephrektomie zur Transplantation, postmortal
Inklusive
Beidseitige Nephrektomie
Hinweis
Diese Kodes sind auch zu verwenden, wenn die Leistung nicht abschließend erbracht wird oder sich erst intraoperativ die Nichtverwendbarkeit des Organs für eine spätere Transplantation herausstellt
Diese Kodes und der im Fall eines vorzeitigen Abbruchs dieses Eingriffs zusätzlich zu kodierende Zusatzkode 5-995 werden nicht im Rahmen des Datensatzes nach § 301 SGB V bzw. § 21 KHEntgG übermittelt
Die Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende ist im Kode enthalten
5-554 Nephrektomie
Hinweis
Eine gleichzeitig durchgeführte radikale paraaortale Lymphadenektomie ist zusätzlich zu kodieren (5-407.2)
5-55 Operationen an der Niere
Exklusive
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen (8-836 ff.)
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie von Harnsteinen (8-110 ff.)
Therapeutische perkutane Punktion der Niere (8-155.0) und des Nierenbeckens (8-155.1)
5-55...5-59 Operationen an den Harnorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Durchführung einer Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung fluoreszenzgestützter Resektionsverfahren ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-989)