5-513.4 Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Destruktion
Prozedurenschlüssel 5-513.4 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-513.4 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 7 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-513.40 Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Destruktion: Elektrokoagulation endständig
- 5-513.41 Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Destruktion: Photodynamische Therapie endständig
- 5-513.42 Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Destruktion: Radiofrequenzablation endständig
- 5-513.43 Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Destruktion: Mikrowellenablation endständig
- 5-513.44 Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Destruktion: Irreversible Elektroporation endständig
- 5-513.45 Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Destruktion: Elektrochemotherapie endständig
- 5-513.4x Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Destruktion: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-513.4.
5-513 Endoskopische Operationen an den Gallengängen
Inklusive
Röntgendarstellung der Gallenwege (ERC) sowie der Gallen- und Pankreaswege (ERCP)
Exklusive
Diagnostische Endoskopie der Gallen- und Pankreaswege (1-64)
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie in Gallenblase und Gallengängen (8-111 ff.)
Hinweis
Die Verwendung eines Einmal-Endoskops ist zusätzlich zu kodieren (5-54a.2 ff.)
5-51 Operationen an Gallenblase und Gallenwegen
Exklusive
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie in Gallenblase und Gallengängen (8-111 ff.)
5-42...5-54 Operationen am Verdauungstrakt
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren (5-933 ff.)
Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig