5-427.2 Rekonstruktion der Ösophaguspassage (als selbständiger Eingriff): Erweiterungsplastik
Prozedurenschlüssel 5-427.2 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-427.2 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 5 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-427.21 Rekonstruktion der Ösophaguspassage (als selbständiger Eingriff): Erweiterungsplastik: Mit Magenhochzug (Schlauchmagen) und intrathorakaler Anastomose endständig
- 5-427.22 Rekonstruktion der Ösophaguspassage (als selbständiger Eingriff): Erweiterungsplastik: Mit Magenhochzug (Schlauchmagen) und zervikaler Anastomose endständig
- 5-427.23 Rekonstruktion der Ösophaguspassage (als selbständiger Eingriff): Erweiterungsplastik: Mit freier Dünndarminterposition endständig
- 5-427.24 Rekonstruktion der Ösophaguspassage (als selbständiger Eingriff): Erweiterungsplastik: Mit Koloninterposition endständig
- 5-427.2x Rekonstruktion der Ösophaguspassage (als selbständiger Eingriff): Erweiterungsplastik: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-427.2.
5-427 Rekonstruktion der Ösophaguspassage (als selbständiger Eingriff)
Exklusive
Primäre Rekonstruktion bei Ösophagusatresie ohne Darminterposition (5-428 ff.)
Hinweis
Die endoskopische Rekonstruktion der Ösophaguspassage im kombinierten antegrad-retrograden Verfahren ist gesondert zu kodieren (5-42a.1)
5-42 Operationen am Ösophagus
Hinweis
Die Verwendung eines Einmal-Endoskops ist zusätzlich zu kodieren (5-54a.2 ff.)
5-42...5-54 Operationen am Verdauungstrakt
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren (5-933 ff.)
Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig