5-422.22 Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Ösophagus: Exzision, endoskopisch: Polypektomie von mehr als 2 Polypen mit Schlinge
Prozedurenschlüssel 5-422.22 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Endständig, kodierbar
Hinweis
Die Anzahl der Polypen mit mindestens 2 cm Durchmesser ist zusätzlich zu kodieren (5-422.6 ff.)
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-422.22.
5-422.2 Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Ösophagus: Exzision, endoskopisch
Hinweis
Die Blutstillung durch einen auf ein Endoskop aufgesteckten ringförmigen Clip (5-429.u0) oder durch Auftragen von Substanzen (5-429.v ff.) ist gesondert zu kodieren
Die Geweberaffung oder der Gewebeverschluss durch ein in der Muskularis fixiertes Ankersystem ist gesondert zu kodieren (5-429.u1)
5-422 Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Ösophagus
Inklusive
Abtragung eines Zenker-Divertikels oder epiphrenischen Divertikels
Blutstillung
Exklusive
Hinweis
Die Verwendung von autogener thrombozytenangereicherter Fibrinmatrix ist zusätzlich zu kodieren (5-932.a)
5-42 Operationen am Ösophagus
Hinweis
Die Verwendung eines Einmal-Endoskops ist zusätzlich zu kodieren (5-54a.2 ff.)
5-42...5-54 Operationen am Verdauungstrakt
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren (5-933 ff.)
Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig