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OPS 2026 · Kapitel 5

5-377.31 Implantation eines Herzschrittmachers, Defibrillators und Ereignis-Rekorders: Schrittmacher, Zweikammersystem, mit zwei Schrittmachersonden: Mit antitachykarder Stimulation

Prozedurenschlüssel 5-377.31 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-377.31.

5-377 Implantation eines Herzschrittmachers, Defibrillators und Ereignis-Rekorders

Inklusive

Hinweis

  • Die Verwendung eines Herzschrittmachers oder Defibrillators mit zusätzlicher Mess- oder Stimulationsfunktion ist zusätzlich zu kodieren (5-377.f ff.)(5-377.h ff.)

  • Die Verwendung eines MRT-fähigen Herzschrittmachers ist zusätzlich zu kodieren (5-934.0)

5-37 Rhythmuschirurgie und andere Operationen an Herz und Perikard

Hinweis

  • Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist, sofern nicht im Kode enthalten, gesondert zu kodieren (8-851 ff.)

5-35...5-37 Operationen am Herzen

Exklusive

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Eine Volumenreduktion im Rahmen der Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist nicht gesondert zu kodieren

  • Eine durchgeführte Osteosynthese (außer Drahtcerclagen) ist zusätzlich zu kodieren (5-93b ff.)