5-371.3 Chirurgische ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Endokardial
Prozedurenschlüssel 5-371.3 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-371.3 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 8 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-371.30 Chirurgische ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Endokardial: Durch unipolare konventionelle Radiofrequenzablation endständig
- 5-371.31 Chirurgische ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Endokardial: Durch unipolare gekühlte Radiofrequenzablation endständig
- 5-371.32 Chirurgische ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Endokardial: Durch bipolare Radiofrequenzablation endständig
- 5-371.33 Chirurgische ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Endokardial: Durch Kryoablation endständig
- 5-371.34 Chirurgische ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Endokardial: Durch Mikrowellenablation endständig
- 5-371.35 Chirurgische ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Endokardial: Durch Hochfrequenzultraschallablation endständig
- 5-371.36 Chirurgische ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Endokardial: Durch Laserablation endständig
- 5-371.3x Chirurgische ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Endokardial: Durch sonstige Energiequellen endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-371.3.
5-37 Rhythmuschirurgie und andere Operationen an Herz und Perikard
Hinweis
Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist, sofern nicht im Kode enthalten, gesondert zu kodieren (8-851 ff.)
5-35...5-37 Operationen am Herzen
Exklusive
(Perkutan-)transluminale Gefäßintervention (8-836 ff.)
Perkutan-transluminale Koronarangioplastie (8-837.0 ff.)(8-837.1 ff.)
Shuntoperationen zwischen großem und kleinem Kreislauf (5-390 ff.)
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Eine Volumenreduktion im Rahmen der Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist nicht gesondert zu kodieren
Eine durchgeführte Osteosynthese (außer Drahtcerclagen) ist zusätzlich zu kodieren (5-93b ff.)