5-346.c Plastische Rekonstruktion der Brustwand: Stabilisierung der Thoraxwand, offen chirurgisch, einseitig
Prozedurenschlüssel 5-346.c aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-346.c ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 5 untergeordneten Codes.
Inklusive
Operation bei Rippenserienfraktur mit instabilem Thorax
Exklusive
Offene Reposition einer Sternumfraktur (5-349.0)
Hinweis
Die operierten Rippen sind zu addieren und es ist ein der Anzahl entsprechender Kode zu verwenden
Untergeordnete Codes
- 5-346.c0 Plastische Rekonstruktion der Brustwand: Stabilisierung der Thoraxwand, offen chirurgisch, einseitig: Mit Reposition und Osteosynthese, 1 Rippe endständig
- 5-346.c1 Plastische Rekonstruktion der Brustwand: Stabilisierung der Thoraxwand, offen chirurgisch, einseitig: Mit Reposition und Osteosynthese, 2 Rippen endständig
- 5-346.c2 Plastische Rekonstruktion der Brustwand: Stabilisierung der Thoraxwand, offen chirurgisch, einseitig: Mit Reposition und Osteosynthese, 3 bis 5 Rippen endständig
- 5-346.c3 Plastische Rekonstruktion der Brustwand: Stabilisierung der Thoraxwand, offen chirurgisch, einseitig: Mit Reposition und Osteosynthese, 6 oder mehr Rippen endständig
- 5-346.cx Plastische Rekonstruktion der Brustwand: Stabilisierung der Thoraxwand, offen chirurgisch, einseitig: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-346.c.
5-346 Plastische Rekonstruktion der Brustwand
Hinweis
Eine durchgeführte Osteosynthese ist zusätzlich zu kodieren (5-93b ff.)
5-32...5-34 Operationen an Lunge und Bronchus
Inklusive
Thorakoskopische Eingriffe, Lasereingriffe, photodynamische Eingriffe
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)