5-339.7 Andere Operationen an Lunge und Bronchus: Einführung von polymerisierendem Hydrogelschaum, bronchoskopisch
Prozedurenschlüssel 5-339.7 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-339.7 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 4 untergeordneten Codes.
Hinweis
Die Verwendung eines Einmal-Tracheobronchoskops ist zusätzlich zu kodieren (5-33a.2)
Untergeordnete Codes
- 5-339.70 Andere Operationen an Lunge und Bronchus: Einführung von polymerisierendem Hydrogelschaum, bronchoskopisch: In 1 pulmonales Subsegment endständig
- 5-339.71 Andere Operationen an Lunge und Bronchus: Einführung von polymerisierendem Hydrogelschaum, bronchoskopisch: In 2 pulmonale Subsegmente endständig
- 5-339.72 Andere Operationen an Lunge und Bronchus: Einführung von polymerisierendem Hydrogelschaum, bronchoskopisch: In 3 pulmonale Subsegmente endständig
- 5-339.73 Andere Operationen an Lunge und Bronchus: Einführung von polymerisierendem Hydrogelschaum, bronchoskopisch: In 4 oder mehr pulmonale Subsegmente endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-339.7.
5-33 Andere Operationen an Lunge und Bronchus und Zusatzinformationen zu Operationen an Lunge und Bronchus
Exklusive
Diagnostische Bronchoskopie (1-620 ff.)
5-32...5-34 Operationen an Lunge und Bronchus
Inklusive
Thorakoskopische Eingriffe, Lasereingriffe, photodynamische Eingriffe
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)