5-316 Rekonstruktion der Trachea
Prozedurenschlüssel 5-316 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-316 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 11 untergeordneten Codes.
Exklusive
Dilatation der Trachea (5-319.1 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-316.0 Rekonstruktion der Trachea: Naht (nach Verletzung) endständig
- 5-316.1 Rekonstruktion der Trachea: Verschluss einer Fistel endständig
- 5-316.2 Rekonstruktion der Trachea: Verschluss eines Tracheostomas endständig
- 5-316.3 Rekonstruktion der Trachea: Erweiterungsplastik eines Tracheostomas endständig
- 5-316.4 Rekonstruktion der Trachea: Resektion mit Implantation einer Prothese endständig
- 5-316.5 Rekonstruktion der Trachea: Plastische Rekonstruktion (Tracheatransplantation)
- 5-316.6 Rekonstruktion der Trachea: Beseitigung einer Trachealstenose
- 5-316.7 Rekonstruktion der Trachea: Tracheopexie endständig
- 5-316.8 Rekonstruktion der Trachea: End-zu-End-Anastomose (bei Ruptur) endständig
- 5-316.x Rekonstruktion der Trachea: Sonstige endständig
- 5-316.y Rekonstruktion der Trachea: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-316.
5-31 Andere Larynxoperationen und Operationen an der Trachea und Zusatzinformationen zu Operationen an Larynx und Trachea
Hinweis
Die Verwendung eines Einmal-Tracheobronchoskops ist zusätzlich zu kodieren (5-33a.2)
5-29...5-31 Operationen an Pharynx, Larynx und Trachea
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)