5-310 Larynxverengende Eingriffe
Prozedurenschlüssel 5-310 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-310 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 6 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-310.0 Larynxverengende Eingriffe: Injektion in die Stimmlippen (z.B. zur Verschmälerung der Stimmritze) endständig
- 5-310.1 Larynxverengende Eingriffe: Injektion in die Taschenfalten endständig
- 5-310.2 Larynxverengende Eingriffe: Thyroplastik
- 5-310.3 Larynxverengende Eingriffe: Arytaenoidadduktion endständig
- 5-310.x Larynxverengende Eingriffe: Sonstige endständig
- 5-310.y Larynxverengende Eingriffe: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-310.
5-31 Andere Larynxoperationen und Operationen an der Trachea und Zusatzinformationen zu Operationen an Larynx und Trachea
Hinweis
Die Verwendung eines Einmal-Tracheobronchoskops ist zusätzlich zu kodieren (5-33a.2)
5-29...5-31 Operationen an Pharynx, Larynx und Trachea
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)