5-278.4 Resektion der Wange mit plastischer Rekonstruktion: Mit Teilresektion der Maxilla
Prozedurenschlüssel 5-278.4 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-278.4 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 7 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-278.40 Resektion der Wange mit plastischer Rekonstruktion: Mit Teilresektion der Maxilla: Rekonstruktion mit gestieltem regionalen Lappen endständig
- 5-278.41 Resektion der Wange mit plastischer Rekonstruktion: Mit Teilresektion der Maxilla: Rekonstruktion mit nicht vaskularisiertem Transplantat endständig
- 5-278.42 Resektion der Wange mit plastischer Rekonstruktion: Mit Teilresektion der Maxilla: Rekonstruktion mit einem freien mikrovaskulär-anastomosierten Transplantat endständig
- 5-278.43 Resektion der Wange mit plastischer Rekonstruktion: Mit Teilresektion der Maxilla: Rekonstruktion mit gestieltem Fernlappen endständig
- 5-278.44 Resektion der Wange mit plastischer Rekonstruktion: Mit Teilresektion der Maxilla: Rekonstruktion mit zwei freien mikrovaskulär-anastomosierten Transplantaten endständig
- 5-278.45 Resektion der Wange mit plastischer Rekonstruktion: Mit Teilresektion der Maxilla: Rekonstruktion mit einer Kombination aus gestielten und mikrovaskulär-anastomosierten Lappen endständig
- 5-278.4x Resektion der Wange mit plastischer Rekonstruktion: Mit Teilresektion der Maxilla: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-278.4.
5-278 Resektion der Wange mit plastischer Rekonstruktion
Exklusive
Hinweis
Eine durchgeführte Neck dissection ist gesondert zu kodieren (5-403 ff.)
Die Entnahme eines Transplantates ist gesondert zu kodieren (5-242.5)(5-242.6)(5-858 ff.)(5-901 ff.)
5-23...5-28 Operationen an Mundhöhle und Gesicht
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)