5-273.9 Inzision, Exzision und Destruktion in der Mundhöhle: Destruktion
Prozedurenschlüssel 5-273.9 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-273.9 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 7 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-273.90 Inzision, Exzision und Destruktion in der Mundhöhle: Destruktion: Elektrokoagulation endständig
- 5-273.91 Inzision, Exzision und Destruktion in der Mundhöhle: Destruktion: Laserkoagulation endständig
- 5-273.92 Inzision, Exzision und Destruktion in der Mundhöhle: Destruktion: Thermokoagulation endständig
- 5-273.93 Inzision, Exzision und Destruktion in der Mundhöhle: Destruktion: Kryokoagulation endständig
- 5-273.94 Inzision, Exzision und Destruktion in der Mundhöhle: Destruktion: Photodynamische Therapie endständig
- 5-273.95 Inzision, Exzision und Destruktion in der Mundhöhle: Destruktion: Elektrochemotherapie endständig
- 5-273.9x Inzision, Exzision und Destruktion in der Mundhöhle: Destruktion: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-273.9.
5-273 Inzision, Exzision und Destruktion in der Mundhöhle
Inklusive
Exzision einer Weichteilzyste
Exzision einer papillären Hyperplasie
Exklusive
Resektion des Mundbodens mit plastischer Rekonstruktion (5-277 ff.)
Resektion der Wange mit plastischer Rekonstruktion (5-278 ff.)
5-23...5-28 Operationen an Mundhöhle und Gesicht
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)