5-272.6 Exzision und Destruktion des (erkrankten) harten und weichen Gaumens: Destruktion
Prozedurenschlüssel 5-272.6 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-272.6 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 7 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-272.60 Exzision und Destruktion des (erkrankten) harten und weichen Gaumens: Destruktion: Elektrokoagulation endständig
- 5-272.61 Exzision und Destruktion des (erkrankten) harten und weichen Gaumens: Destruktion: Laserkoagulation endständig
- 5-272.62 Exzision und Destruktion des (erkrankten) harten und weichen Gaumens: Destruktion: Thermokoagulation endständig
- 5-272.63 Exzision und Destruktion des (erkrankten) harten und weichen Gaumens: Destruktion: Kryokoagulation endständig
- 5-272.64 Exzision und Destruktion des (erkrankten) harten und weichen Gaumens: Destruktion: Photodynamische Therapie endständig
- 5-272.65 Exzision und Destruktion des (erkrankten) harten und weichen Gaumens: Destruktion: Elektrochemotherapie endständig
- 5-272.6x Exzision und Destruktion des (erkrankten) harten und weichen Gaumens: Destruktion: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-272.6.
5-272 Exzision und Destruktion des (erkrankten) harten und weichen Gaumens
Hinweis
Eine durchgeführte Neck dissection ist gesondert zu kodieren (5-403 ff.)
5-23...5-28 Operationen an Mundhöhle und Gesicht
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)