5-251.0 Partielle Glossektomie: Transoral
Prozedurenschlüssel 5-251.0 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-251.0 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 5 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-251.00 Partielle Glossektomie: Transoral: Rekonstruktion mit gestieltem regionalen Lappen endständig
- 5-251.01 Partielle Glossektomie: Transoral: Rekonstruktion mit nicht vaskularisiertem Transplantat endständig
- 5-251.02 Partielle Glossektomie: Transoral: Rekonstruktion mit freiem mikrovaskulär-anastomosierten Transplantat endständig
- 5-251.03 Partielle Glossektomie: Transoral: Rekonstruktion mit gestieltem Fernlappen endständig
- 5-251.0x Partielle Glossektomie: Transoral: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-251.0.
5-251 Partielle Glossektomie
Hinweis
Eine durchgeführte Neck dissection ist gesondert zu kodieren (5-403 ff.)
Die Anwendung von Lasertechnik ist zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Entnahme eines Transplantates ist gesondert zu kodieren (5-242.5)(5-242.6)(5-858 ff.)(5-901 ff.)(5-904 ff.)
Eine partielle Resektion der Mandibula und deren Rekonstruktion sind gesondert zu kodieren (5-772 ff.)(5-775 ff.)
Die Art der Rekonstruktion ist in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-250 zu kodieren
5-23...5-28 Operationen an Mundhöhle und Gesicht
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)