5-249 Andere Operationen und Maßnahmen an Gebiss, Zahnfleisch und Alveolen
Prozedurenschlüssel 5-249 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-249 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 9 untergeordneten Codes.
Exklusive
Osteotomie an Mandibula und Maxilla (5-776 ff.)(5-777 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-249.0 Andere Operationen und Maßnahmen an Gebiss, Zahnfleisch und Alveolen: Operative Blutstillung endständig
- 5-249.1 Andere Operationen und Maßnahmen an Gebiss, Zahnfleisch und Alveolen: Diastemaoperation endständig
- 5-249.2 Andere Operationen und Maßnahmen an Gebiss, Zahnfleisch und Alveolen: Operative Fixation eines kieferorthopädischen Gerätes endständig
- 5-249.3 Andere Operationen und Maßnahmen an Gebiss, Zahnfleisch und Alveolen: Operative Fixation einer Verbandplatte oder einer Gaumenplatte endständig
- 5-249.4 Andere Operationen und Maßnahmen an Gebiss, Zahnfleisch und Alveolen: Anpassung einer herausnehmbaren Verbandplatte endständig
- 5-249.5 Andere Operationen und Maßnahmen an Gebiss, Zahnfleisch und Alveolen: Entfernung einer Verbandplatte oder einer Gaumenplatte endständig
- 5-249.6 Andere Operationen und Maßnahmen an Gebiss, Zahnfleisch und Alveolen: Anpassung einer Gaumenplatte endständig
- 5-249.x Andere Operationen und Maßnahmen an Gebiss, Zahnfleisch und Alveolen: Sonstige endständig
- 5-249.y Andere Operationen und Maßnahmen an Gebiss, Zahnfleisch und Alveolen: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-249.
5-23...5-28 Operationen an Mundhöhle und Gesicht
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)