5-243.y Exzision einer odontogenen pathologischen Veränderung des Kiefers: N.n.bez.
Prozedurenschlüssel 5-243.y aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Endständig, kodierbar
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-243.y.
5-243 Exzision einer odontogenen pathologischen Veränderung des Kiefers
Hinweis
Die Auffüllung mit einem Knochenersatzmaterial ist gesondert zu kodieren (5-774.70)(5-775.70)
Die Stabilisierung mit einer Interpositionsplastik ist gesondert zu kodieren (5-774.2)(5-775.3)
Die Stabilisierung mit einer Osteosynthese ist zusätzlich zu kodieren (5-93b ff.)
Die Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren (5-77b ff.)(5-784 ff.)
Die Entnahme eines Transplantates ist gesondert zu kodieren (5-783 ff.)
Die Augmentation durch Einbringen einer Folie/Membran oder sonstiger Materialien ist gesondert zu kodieren (5-774.6)(5-774.x)(5-775.8)(5-775.x)
5-23...5-28 Operationen an Mundhöhle und Gesicht
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)