5-150 Entfernung eines Fremdkörpers aus dem hinteren Augenabschnitt
Prozedurenschlüssel 5-150 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-150 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 5 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-150.0 Entfernung eines Fremdkörpers aus dem hinteren Augenabschnitt: Mit Magnet, transskleral endständig
- 5-150.1 Entfernung eines Fremdkörpers aus dem hinteren Augenabschnitt: Durch Inzision, transskleral endständig
- 5-150.2 Entfernung eines Fremdkörpers aus dem hinteren Augenabschnitt: Transpupillar endständig
- 5-150.x Entfernung eines Fremdkörpers aus dem hinteren Augenabschnitt: Sonstige endständig
- 5-150.y Entfernung eines Fremdkörpers aus dem hinteren Augenabschnitt: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-150.
5-08...5-16 Operationen an den Augen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)