5-130 Operative Entfernung eines Fremdkörpers aus der vorderen Augenkammer
Prozedurenschlüssel 5-130 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-130 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 4 untergeordneten Codes.
Exklusive
Entfernung eines Fremdkörpers aus der Sklera ohne Inzision und ohne Magnet (8-101.0)
Entfernung eines Fremdkörpers aus der Sklera durch Inzision (5-138.01)
Entfernung einer Naht (5-139.5)
Untergeordnete Codes
- 5-130.0 Operative Entfernung eines Fremdkörpers aus der vorderen Augenkammer: Mit Magnet endständig
- 5-130.1 Operative Entfernung eines Fremdkörpers aus der vorderen Augenkammer: Durch Inzision endständig
- 5-130.x Operative Entfernung eines Fremdkörpers aus der vorderen Augenkammer: Sonstige endständig
- 5-130.y Operative Entfernung eines Fremdkörpers aus der vorderen Augenkammer: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-130.
5-08...5-16 Operationen an den Augen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)