5-091 Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe des Augenlides
Prozedurenschlüssel 5-091 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-091 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 7 untergeordneten Codes.
Hinweis
Unter mikrographischer Chirurgie (histographisch kontrolliert) werden Eingriffe verstanden, bei denen die Exzision des Tumors mit topographischer Markierung und anschließender Aufarbeitung der gesamten Exzidataußenfläche/-grenze erfolgt
Untergeordnete Codes
- 5-091.0 Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe des Augenlides: Oberflächliche Exzision
- 5-091.1 Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe des Augenlides: Oberflächliche Exzision, histographisch kontrolliert (mikrographische Chirurgie)
- 5-091.2 Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe des Augenlides: Tiefe Exzision
- 5-091.3 Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe des Augenlides: Tiefe Exzision, histographisch kontrolliert (mikrographische Chirurgie)
- 5-091.4 Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe des Augenlides: Destruktion
- 5-091.x Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe des Augenlides: Sonstige endständig
- 5-091.y Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe des Augenlides: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-091.
5-09 Operationen an den Augenlidern
Exklusive
Operationen an den Augenlidern bei Verbrennungen (5-92)
5-08...5-16 Operationen an den Augen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)