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OPS 2026 · Kapitel 5

5-04c.8 Destruktion von (erkranktem) Gewebe von Nerven: Nerven Bein

Prozedurenschlüssel 5-04c.8 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar
  • Seitenangabe erforderlich

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-04c.8.

5-04c Destruktion von (erkranktem) Gewebe von Nerven

Inklusive

  • Destruktion an Nervenganglien

Exklusive

  • Facetten-Thermokoagulation oder Facetten-Kryodenervierung (5-83a.0 ff.)

  • Thermokoagulation oder Kryodenervierung des Iliosakralgelenkes (5-83a.2)

Hinweis

  • Das bildgebende Verfahren ist im Kode enthalten

  • Die Anzahl der verwendeten Kryoablationsnadeln ist zusätzlich zu kodieren (5-98h ff.)

5-04 Operationen an Nerven und Nervenganglien

Exklusive

  • Operationen an intrakraniellen Anteilen von Hirnnerven und intrakraniellen Ganglien (5-017 ff.)

  • Operationen an intraspinalen Anteilen von Rückenmarknerven und intraspinalen Ganglien (5-035.6)(5-035.7)

5-01...5-05 Operationen am Nervensystem

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Die Anwendung fluoreszenzgestützter Resektionsverfahren ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-989)

  • Die Anwendung eines Endoskopiesystems ist zusätzlich zu kodieren (5-059.b), wenn der Kode für den Eingriff diese Information nicht enthält