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ICD-10-GM 2026 · Kapitel XXI

Z90.2 Verlust der Lunge [Teile der Lunge]

Diagnoseschlüssel Z90.2 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für Z90.2.

Z90 Verlust von Organen, anderenorts nicht klassifiziert

Inklusive

  • Postoperativer oder posttraumatischer Verlust eines Körperteils, anderenorts nicht klassifiziert

Exklusive

  • Angeborenes Fehlen von Organen - siehe Alphabetisches Verzeichnis

  • Postoperatives Fehlen: endokrine Drüsen, außer Pankreas(E89.-)

  • Postoperatives Fehlen: Milz(D73.0)

  • Postoperatives Fehlen: Pankreas(E13.-)

Z80-Z99 Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken aufgrund der Familien- oder Eigenanamnese und bestimmte Zustände, die den Gesundheitszustand beeinflussen

Exklusive

  • Beobachtung oder Eingriff während der Schwangerschaft aufgrund vermuteter Schädigung des Fetus(O35.-)

  • Medizinische Nachbetreuung und Rekonvaleszenz(Z42-Z51)(Z54.-!)

  • Nachuntersuchung(Z08-Z09)

  • Spezielles Screening oder andere Untersuchung und Abklärung aufgrund der Familien- oder Eigenanamnese(Z00-Z13)