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ICD-10-GM 2026 · Kapitel XXI

Z03.6 Beobachtung bei Verdacht auf toxische Wirkung von aufgenommenen Substanzen

Diagnoseschlüssel Z03.6 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Inklusive

  • Beobachtung bei Verdacht auf: unerwünschte Nebenwirkung von Arzneimitteln

  • Beobachtung bei Verdacht auf: Vergiftung

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für Z03.6.

Z03 Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen, Verdacht ausgeschlossen

Inklusive

  • Personen mit vorhandenen, untersuchungsbedürftigen Symptomen oder Anzeichen für einen abnormen Zustand, die jedoch nach Untersuchung und Beobachtung nicht behandlungsbedürftig sind

Exklusive

  • Person mit Furcht vor Krankheit, bei der keine Diagnose gestellt wird(Z71)

Z00-Z13 Personen, die das Gesundheitswesen zur Untersuchung und Abklärung in Anspruch nehmen

Exklusive

  • Untersuchungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Reproduktion(Z30-Z36)(Z39.-)

Hinweis

  • Unspezifische abnorme Befunde, die bei diesen Untersuchungen erhoben werden, sind unter den Kategorien R70-R94 zu klassifizieren.