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ICD-10-GM 2026 · Kapitel XX

X59.9! Sonstiger und nicht näher bezeichneter Unfall

Diagnoseschlüssel X59.9! aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar
  • Ausrufezeichen-Kode (Zusatzkode)

Inklusive

  • (Akzidentelle) Exposition gegenüber sonstigen Faktoren

  • Aspiration

  • Einsturz eines brennenden Gebäudes

  • Ersticken im Bett

  • Ertrinken und Untergehen

  • Exposition gegenüber: Feuer und Flammen

  • Exposition gegenüber: Rauch

  • Exposition gegenüber: Sonnenlicht

  • Exposition gegenüber: übermäßige natürliche Hitze und Kälte

  • Fallende Gegenstände bei Naturkatastrophen

  • Opfer von: Blitzschlag

  • Opfer von: Erdbeben

  • Opfer von: Lawine

  • Opfer von: Sturmkatastrophe

  • Opfer von: Tsunami

  • Opfer von: Verschüttung oder Verletzung durch zusammenfallende Gebäude oder Strukturen infolge Erdbebens

  • Opfer von: Überschwemmung

  • Strangulierung

  • Unfall durch Sturz (ins Wasser)

  • Verletzung oder Krankheit durch Überanstrengung sowie durch anstrengende oder wiederholte Bewegungen, auch beim Sport

Exklusive

  • Berührung mit oder Inhalation von: Flüssiggas (W93.9)

  • Berührung mit oder Inhalation von: Trockeneis (W93.9)

  • Brandstiftung (Y09.9)

  • Durch Explosion entstandener Brand (W49.9)

  • Ertrinken und Untergehen durch: Transportmittelunfälle (V99)

  • Ertrinken und Untergehen durch: Wasserfahrzeugunfall (V99)

  • Gequetscht- oder Gestoßenwerden bei Menschenansammlung oder von in Panik geratener Menschenmenge (W64.9)

  • Künstlich erzeugte Kälte (W93.9)

  • Obstruktion des Ösophagus durch Nahrungsmittel, Fremdkörper oder Erbrochenes, ohne Angabe von Asphyxie oder Obstruktion der Atemwege (W49.9)

  • Sturz (aus) (in) (von): im Zusammenhang mit Geräten und Anlagen für Freizeitgestaltung (W49.9)

  • Sturz (aus) (in) (von): Maschinen (in Betrieb) (W49.9)

  • Sturz (aus) (in) (von): Transportfahrzeug (V99)

  • Tätlicher Angriff (Y09.9)

  • Transportmittelunfälle, bei denen das Transportmittel zur Fortbewegung genutzt wird (V99)

  • Übermäßige, künstlich erzeugte Hitze (W92.9)

  • Verletzung, ausgenommen Asphyxie oder Obstruktion der Atemwege, durch Nahrungsmittel, Fremdkörper oder Erbrochenes (W49.9)

  • Verletzung durch Umstürzen von Bäumen oder sonstigen Objekten durch Blitzschlag (W49.9)

  • Vernachlässigung oder Verlassen (Y09.9)

  • Verschüttetwerden ohne Asphyxie oder Ersticken (W49.9)