O08 Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
Diagnoseschlüssel O08 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
O08 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 10 untergeordneten Codes.
Hinweis
Diese Kategorie ist in erster Linie zur Verschlüsselung der Morbidität vorgesehen. Für den Gebrauch dieser Kategorie sollten die Regeln und Richtlinien zur Verschlüsselung der Morbidität und Mortalität in Band 2 (Regelwerk) herangezogen werden.
Untergeordnete Codes
- O08.0 Infektion des Genitaltraktes und des Beckens nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft endständig
- O08.1 Spätblutung oder verstärkte Blutung nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft endständig
- O08.2 Embolie nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft endständig
- O08.3 Schock nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft endständig
- O08.4 Niereninsuffizienz nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft endständig
- O08.5 Stoffwechselstörungen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft endständig
- O08.6 Verletzung von Beckenorganen und -geweben nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft endständig
- O08.7 Sonstige Venenkrankheiten als Komplikation nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft endständig
- O08.8 Sonstige Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft endständig
- O08.9 Komplikation nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft, nicht näher bezeichnet endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für O08.
O00-O08 Schwangerschaft mit abortivem Ausgang
Exklusive
Fortbestehen der Schwangerschaft bei Mehrlingsschwangerschaft nach Fehlgeburt eines oder mehrerer Feten(O31.1)
Hinweis
Soll das Vorliegen einer Blutgerinnungsstörung angegeben werden, ist bei Zuständen, die mit O00-O07 und O08.1 verschlüsselt werden, eine zusätzliche Schlüsselnummer (D65-D69) zu benutzen.