Diagnoseschlüssel K85.3 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.
K85.3 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 2 untergeordneten Codes.
Soll die Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.