H54.9 Nicht näher bezeichnete Sehbeeinträchtigung (binokular)
Diagnoseschlüssel H54.9 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Endständig, kodierbar
Hinweis zur Kodierung
Die nachstehende Tabelle enthält eine Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung in Anlehnung an den Beschluss des International Council of Ophthalmology (2002) und die Resolution der WHO-Konferenz zur "Entwicklung von Standards zu Kriterien für Visusverlust und Visusfunktion" (WHO/PBL/03.91; 2003).
Zur Bestimmung der Sehbeeinträchtigung für die SchlüsselnummernH54.0 bis H54.3 sollte die Sehschärfe binokular und mit ggf. vorhandener Korrektur (Brille oder Kontaktlinse) gemessen werden. Zur Bestimmung der Sehbeeinträchtigung für die Schlüsselnummern H54.4 bis H54.6 sollte die Sehschärfe monokular und mit ggf. vorhandener Korrektur (Brille oder Kontaktlinse) gemessen werden.
Wenn die Größe des Gesichtsfeldes mitberücksichtigt wird, sollten Patienten, deren Gesichtsfeld des gesünderen Auges bei zentraler Fixation nicht größer als 10 Grad ist, in die Stufe 3 eingeordnet werden. Bei monokularer hochgradiger Sehbehinderung (H54.4) gilt der Grad des Gesichtsfeldausfalls des betroffenen Auges.
Stufen
Sehschärfe mit bestmöglicher Korrektur (in Ferne)
gleich oder geringer als:
höher als:
0 - leichte oder keine Sehbeeinträchtigung
6/18
3/10 (0,3)
20/70
1 - mittelschwere Sehbeeinträchtigung
6/18
6/60
3/10 (0,3)
1/10 (0,1)
20/70
20/200
2 - schwere Sehbeeinträchtigung
6/60
3/60
1/10 (0,1)
1/20 (0,05)
20/200
20/400
3 - hochgradige Sehbehinderung
3/60
1/60 (Fingerzählen bei 1 m)
1/20 (0,05)
1/50 (0,02)
20/400
5/300 (20/1200)
4 - Blindheit
1/60 (Fingerzählen bei 1 m)
Lichtwahrnehmung
1/50 (0,02)
5/300 (20/1200)
5 - Blindheit
keine Lichtwahrnehmung
9
unbestimmt oder nicht näher bezeichnet
Text
Stufe 9 der Sehbeeinträchtigung o.n.A.
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für H54.9.