F45.40 Anhaltende somatoforme Schmerzstörung
Diagnoseschlüssel F45.40 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Endständig, kodierbar
Definition
Die vorherrschende Beschwerde ist ein andauernder, schwerer und quälender Schmerz, der durch einen physiologischen Prozess oder eine körperliche Störung nicht hinreichend erklärt werden kann. Er tritt in Verbindung mit emotionalen Konflikten oder psychosozialen Belastungen auf, denen die Hauptrolle für Beginn, Schweregrad, Exazerbation oder Aufrechterhaltung der Schmerzen zukommt. Die Folge ist meist eine beträchtlich gesteigerte persönliche oder medizinische Hilfe und Unterstützung.
Inklusive
Psychalgie
Psychogen: Kopfschmerz
Psychogen: Rückenschmerz
Somatoforme Schmerzstörung
Exklusive
Spannungskopfschmerz(G44.2)
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für F45.40.
F45.4 Anhaltende Schmerzstörung
Definition
Schmerzzustände mit vermutlich psychogenem Ursprung, die im Verlauf depressiver Störungen oder einer Schizophrenie auftreten, sollten hier nicht berücksichtigt werden.
Exklusive
F45 Somatoforme Störungen
Definition
Das Charakteristikum ist die wiederholte Darbietung körperlicher Symptome in Verbindung mit hartnäckigen Forderungen nach medizinischen Untersuchungen trotz wiederholter negativer Ergebnisse und Versicherung der Ärzte, dass die Symptome nicht körperlich begründbar sind. Wenn somatische Störungen vorhanden sind, erklären sie nicht die Art und das Ausmaß der Symptome, das Leiden und die innerliche Beteiligung des Patienten.
Exklusive
Ausreißen der Haare(F98.4-)
Daumenlutschen(F98.88)
Dissoziative Störungen(F44.-)
Lallen(F80.0)
Lispeln(F80.8)
Nägelkauen(F98.88)
Psychologische oder Verhaltensfaktoren bei anderenorts klassifizierten Störungen und Krankheiten(F54)
Sexuelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit(F52.-)
Ticstörungen (im Kindes- und Jugendalter)(F95.-)
Tourette-Syndrom(F95.2)
Trichotillomanie(F63.3)
Hinweis zur Kodierung
Für die Anwendung der Schlüsselnummer F45.41 sind die vorgenannten Kriterien nicht heranzuziehen. Für die Anwendung dieser Kategorie gelten die im Hinweistext der Schlüsselnummer aufgeführten Kriterien.