F17 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak
Diagnoseschlüssel F17 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
F17 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 10 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- F17.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Akute Intoxikation [akuter Rausch] endständig
- F17.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Schädlicher Gebrauch endständig
- F17.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Abhängigkeitssyndrom endständig
- F17.3 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Entzugssyndrom endständig
- F17.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Entzugssyndrom mit Delir endständig
- F17.5 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Psychotische Störung endständig
- F17.6 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Amnestisches Syndrom endständig
- F17.7 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Restzustand und verzögert auftretende psychotische Störung endständig
- F17.8 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Sonstige psychische und Verhaltensstörungen endständig
- F17.9 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Nicht näher bezeichnete psychische und Verhaltensstörung endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für F17.
F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
Exklusive
Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen(F55.-)
Text
Dieser Abschnitt enthält eine Vielzahl von Störungen unterschiedlichen Schweregrades und mit verschiedenen klinischen Erscheinungsbildern; die Gemeinsamkeit besteht im Gebrauch einer oder mehrerer psychotroper Substanzen (mit oder ohne ärztliche Verordnung). Die verursachenden Substanzen werden durch die dritte Stelle, die klinischen Erscheinungsbilder durch die vierte Stelle kodiert; diese können je nach Bedarf allen psychotropen Substanzen zugeordnet werden. Es muss aber berücksichtigt werden, dass nicht alle Kodierungen der vierten Stelle für alle Substanzen sinnvoll anzuwenden sind.
Die Identifikation der psychotropen Stoffe soll auf der Grundlage möglichst vieler Informationsquellen erfolgen, wie die eigenen Angaben des Patienten, die Analyse von Blutproben oder von anderen Körperflüssigkeiten, charakteristische körperliche oder psychische Symptome, klinische Merkmale und Verhalten sowie andere Befunde, wie die im Besitz des Patienten befindlichen Substanzen oder fremdanamnestische Angaben. Viele Betroffene nehmen mehrere Substanzarten zu sich. Die Hauptdiagnose soll möglichst nach der Substanz oder Substanzklasse verschlüsselt werden, die das gegenwärtige klinische Syndrom verursacht oder im Wesentlichen dazu beigetragen hat. Zusatzdiagnosen sollen kodiert werden, wenn andere Substanzen oder Substanzklassen aufgenommen wurden und Intoxikationen (vierte Stelle .0), schädlichen Gebrauch (vierte Stelle .1), Abhängigkeit (vierte Stelle .2) und andere Störungen (vierte Stelle .3-.9) verursacht haben.
Nur wenn die Substanzaufnahme chaotisch und wahllos verläuft oder wenn Bestandteile verschiedener Substanzen untrennbar vermischt sind, soll mit "Störung durch multiplen Substanzgebrauch (F19.-)" kodiert werden.