F10 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol
Diagnoseschlüssel F10 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
F10 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 10 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- F10.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Akute Intoxikation [akuter Rausch] endständig
- F10.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Schädlicher Gebrauch endständig
- F10.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom endständig
- F10.3 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Entzugssyndrom endständig
- F10.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Entzugssyndrom mit Delir endständig
- F10.5 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Psychotische Störung endständig
- F10.6 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Amnestisches Syndrom endständig
- F10.7 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Restzustand und verzögert auftretende psychotische Störung endständig
- F10.8 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Sonstige psychische und Verhaltensstörungen endständig
- F10.9 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Nicht näher bezeichnete psychische und Verhaltensstörung endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für F10.
F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
Exklusive
Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen(F55.-)
Text
Dieser Abschnitt enthält eine Vielzahl von Störungen unterschiedlichen Schweregrades und mit verschiedenen klinischen Erscheinungsbildern; die Gemeinsamkeit besteht im Gebrauch einer oder mehrerer psychotroper Substanzen (mit oder ohne ärztliche Verordnung). Die verursachenden Substanzen werden durch die dritte Stelle, die klinischen Erscheinungsbilder durch die vierte Stelle kodiert; diese können je nach Bedarf allen psychotropen Substanzen zugeordnet werden. Es muss aber berücksichtigt werden, dass nicht alle Kodierungen der vierten Stelle für alle Substanzen sinnvoll anzuwenden sind.
Die Identifikation der psychotropen Stoffe soll auf der Grundlage möglichst vieler Informationsquellen erfolgen, wie die eigenen Angaben des Patienten, die Analyse von Blutproben oder von anderen Körperflüssigkeiten, charakteristische körperliche oder psychische Symptome, klinische Merkmale und Verhalten sowie andere Befunde, wie die im Besitz des Patienten befindlichen Substanzen oder fremdanamnestische Angaben. Viele Betroffene nehmen mehrere Substanzarten zu sich. Die Hauptdiagnose soll möglichst nach der Substanz oder Substanzklasse verschlüsselt werden, die das gegenwärtige klinische Syndrom verursacht oder im Wesentlichen dazu beigetragen hat. Zusatzdiagnosen sollen kodiert werden, wenn andere Substanzen oder Substanzklassen aufgenommen wurden und Intoxikationen (vierte Stelle .0), schädlichen Gebrauch (vierte Stelle .1), Abhängigkeit (vierte Stelle .2) und andere Störungen (vierte Stelle .3-.9) verursacht haben.
Nur wenn die Substanzaufnahme chaotisch und wahllos verläuft oder wenn Bestandteile verschiedener Substanzen untrennbar vermischt sind, soll mit "Störung durch multiplen Substanzgebrauch (F19.-)" kodiert werden.