D04 Carcinoma in situ der Haut
Diagnoseschlüssel D04 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
D04 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 10 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- D04.0 Carcinoma in situ: Lippenhaut endständig
- D04.1 Carcinoma in situ: Haut des Augenlides, einschließlich Kanthus endständig
- D04.2 Carcinoma in situ: Haut des Ohres und des äußeren Gehörganges endständig
- D04.3 Carcinoma in situ: Haut sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Gesichtes endständig
- D04.4 Carcinoma in situ: Behaarte Kopfhaut und Haut des Halses endständig
- D04.5 Carcinoma in situ: Haut des Rumpfes endständig
- D04.6 Carcinoma in situ: Haut der oberen Extremität, einschließlich Schulter endständig
- D04.7 Carcinoma in situ: Haut der unteren Extremität, einschließlich Hüfte endständig
- D04.8 Carcinoma in situ: Haut an sonstigen Lokalisationen endständig
- D04.9 Carcinoma in situ: Haut, nicht näher bezeichnet endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für D04.
D00-D09 In-situ-Neubildungen
Inklusive
Bowen-Krankheit
Erythroplasie
Morphologieschlüsselnummern mit Malignitätsgrad /2
Erythroplasie Queyrat
Hinweis
Von vielen In-situ-Neubildungen wird angenommen, dass sie auf einer kontinuierlichen Skala der morphologischen Veränderung liegen, die von der Dysplasie bis hin zum invasiven Wachstum reicht. So gelten z.B. für zervikale intraepitheliale Neoplasie (CIN) drei Grade, von denen Grad III sowohl die hochgradige Dysplasie als auch das Carcinoma in situ umfasst. Diese Einteilung wird auch für andere Organe verwendet, z.B. für Vulva und Vagina. Dem nachstehenden Abschnitt sind Beschreibungen des Grades III der intraepithelialen Neoplasie mit oder ohne Angabe einer hochgradigen Dysplasie zugeordnet; die Grade I und II sind als Dysplasien des betreffenden Organsystems klassifiziert und sollten mit einer Schlüsselnummer aus dem Kapitel des jeweiligen Körpersystems kodiert werden. Von diesem Prinzip wird lediglich bei der intraepithelialen Neoplasie der Prostata abgewichen: Bei der älteren Einteilung in drei Grade wird nur Grad I als Dysplasie der Prostata klassifiziert, die Grade II und III werden hingegen dem nachstehenden Abschnitt zugeordnet; nach der neueren Einteilung in zwei Grade wird der niedrige Grad als Dysplasie klassifiziert, der hohe Grad hingegen dem nachstehenden Abschnitt zugeordnet.