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ICD-10-GM 2026 · Kapitel II

D02.4 Carcinoma in situ: Atmungssystem, nicht näher bezeichnet

Diagnoseschlüssel D02.4 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für D02.4.

D02 Carcinoma in situ des Mittelohres und des Atmungssystems

Exklusive

D00-D09 In-situ-Neubildungen

Inklusive

  • Bowen-Krankheit

  • Erythroplasie

  • Morphologieschlüsselnummern mit Malignitätsgrad /2

  • Erythroplasie Queyrat

Hinweis

  • Von vielen In-situ-Neubildungen wird angenommen, dass sie auf einer kontinuierlichen Skala der morphologischen Veränderung liegen, die von der Dysplasie bis hin zum invasiven Wachstum reicht. So gelten z.B. für zervikale intraepitheliale Neoplasie (CIN) drei Grade, von denen Grad III sowohl die hochgradige Dysplasie als auch das Carcinoma in situ umfasst. Diese Einteilung wird auch für andere Organe verwendet, z.B. für Vulva und Vagina. Dem nachstehenden Abschnitt sind Beschreibungen des Grades III der intraepithelialen Neoplasie mit oder ohne Angabe einer hochgradigen Dysplasie zugeordnet; die Grade I und II sind als Dysplasien des betreffenden Organsystems klassifiziert und sollten mit einer Schlüsselnummer aus dem Kapitel des jeweiligen Körpersystems kodiert werden. Von diesem Prinzip wird lediglich bei der intraepithelialen Neoplasie der Prostata abgewichen: Bei der älteren Einteilung in drei Grade wird nur Grad I als Dysplasie der Prostata klassifiziert, die Grade II und III werden hingegen dem nachstehenden Abschnitt zugeordnet; nach der neueren Einteilung in zwei Grade wird der niedrige Grad als Dysplasie klassifiziert, der hohe Grad hingegen dem nachstehenden Abschnitt zugeordnet.