Zum Inhalt springen
ICD-10-GM 2026 · Kapitel II

C88.30 Immunproliferative Dünndarmkrankheit: Ohne Angabe einer kompletten Remission

Diagnoseschlüssel C88.30 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Inklusive

  • Ohne Angabe einer Remission

  • In partieller Remission

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für C88.30.

C88.3 Immunproliferative Dünndarmkrankheit

Inklusive

  • Alpha-Schwerkettenkrankheit

  • Immunproliferative Dünndarmkrankheit vom Mittelmeer-Typ

C81-C96 Bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes, als primär festgestellt oder vermutet

Exklusive

  • Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten(C77.-)

Hinweis zur Kodierung

  • Soll das Vorliegen eines Befalls der Hirnhäute oder des Gehirns bei Neoplasien des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (C79.3) zu verwenden.

  • Soll das Vorliegen von Knochen(mark)herden bei malignen Lymphomen (Zustände, klassifizierbar unter C81-C88) angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (C79.5) zu verwenden.