B90.9Folgezustände einer Tuberkulose der Atmungsorgane und einer nicht näher bezeichneten Tuberkulose
Diagnoseschlüssel B90.9 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.
Endständig, kodierbar
Inklusive
Folgezustände einer Tuberkulose o.n.A.
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für B90.9.
B90-B94 Folgezustände von infektiösen und parasitären Krankheiten
Hinweis
Die Kategorien B90-B94 sind zu benutzen, um bei Krankheitszuständen unter A00-B89 anzuzeigen, dass sie anderenorts klassifizierte Folgezustände verursacht haben. Zu den "Folgen" zählen Krankheitszustände, die als Folgen bezeichnet sind. Weiterhin zählen dazu auch Spätfolgen von Krankheiten, wenn diese in den vorstehenden Kategorien klassifizierbar sind und wenn feststeht, dass diese Krankheit selbst nicht mehr besteht. Für den Gebrauch dieser Kategorien sind in der stationären Versorgung die Deutschen Kodierrichtlinien zu beachten.